Tilman-Riemenschneider-Gymnasium Osterode am Harz
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- Informationsblatt zur Schülerbeförderung ; gültig ab 01.08.2004 -
Nur für Schülerinnen u. Schüler, die Fahrtkosten verauslagen müssen !
Nicht für Inhaber von Schüler-Sammelzeitkarten/Berechtigungsausweisen im freigestellten Schülerverkehr
FragenAntworten
Wann können Schülerfahrtkosten geltend gemacht werden? Wenn der Schulweg die Mindestentfernung nach § 2 der Satzung über die Schülerbeförderung überschreitet:
Schulkindergarten, besondere Sprachfördermaßnahmen
sowie die 1. - 4. Schuljahrgänge                   mindestens 2,0km,
5. -10. Schuljahrgänge                                 mindestens 3,5km,
schulisches BGJ, BVJ sowie der Klasse l derjenigen Berufsfachschule, die nicht den Realschulabschluss voraussetzen                                                mindestens 5,0 km.
Wer ist anspruchsberechtigt? Siehe Satzung über die Schülerbeförderung.
Die Satzung ist im Sekretariat der Schule erhältlich.
Welche Aufwendungen werden erstattet?Nur die notwendigen Aufwendungen, die bei Benutzung des durch den Landkreis Osterode am Harz bestimmten Beförderungsmittels entstehen; In der Regel bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die jeweils günstigsten Tarife.
Max. der Preis einer Schülermonatskarte.
Sind im lfd. Monat Ferien, werden Aufwendungen nur für Schultage erstattet.
Welche Fahrscheine sollten gekauft werden?In der Regel Schülermonatskarten.
Ausnahme: z. B. Ferienzeiten. Hier muss etwas mitgerechnet werden.
Es können Wochenkarten, Viererkarten und ggf. 24 Std. Ticket erforderlich sein, vorausgesetzt, diese Fahrscheine sind kostengünstiger als die Schülermonatskarte.
Preisvergleiche lohnen sich also! Die Zeitkarten (außer Einzelkarten) können bereits im Vormonat gekauft werden, um Wartezeiten am Monatsanfang zu vermeiden.
Wann wird abgerechnet?Die Erstattung erfolgt in Quartalen mit Beginn des Schuljahres.
1. Quartal: August - Oktober
2. Quartal: November - Januar
3. Quartal: Februar - April
4. Quartal: Mai - Juli
Wann und wo sollte der Antrag auf Fahrtkostenerstattung spätestens abgegeben werden?Jeweils bis zum 15. Eines Monats nach Ablauf eines Quartals in der Schule.
Ausnahme: Nach Ferienende (Termine bitte im Sekretariat der Schule erfragen).
Wann können private Pkw-Kosten ersetzt werden?Grundsätzlich gar nicht!
Nur wenn keine zumutbare Verbindung im öffentlichen Personennahverkehr besteht
oder die in der Satzung über die Schülerbeförderung genannten Schulwegzeiten/
Wartezeiten ständig überschritten werden. Dies gilt auch für Praktika.
Vorher bitte mit dem Landkreis Osterode am Harz in Verbindung setzen!
Wie lange dauert es, bis die Fahrtkosten vom Landkreis Osterode am Harz erstattet werden?Spätestens 6-8 Wochen nach Abgabeschluss sollten die Fahrtkosten erstattet sein.
Verzögerungen sind möglich! In diesem Falle bitte etwas Geduld.
Wo sind weitere Infos zur Schülerbeförderung erhältlich? Im Sekretariat der Schule oder beim Landkreis Osterode am Harz:
Landkreis Osterode am Harz
Stabsstelle - Regionalplanung und Bildung (RpB)
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