Schulordnung
Allgemeine Zielsetzungen
Am Tilman-Riemenschneider-Gymnasium Osterode am Harz arbeiten viele Menschen zusammen; sie sind aufeinander angewiesen.
Damit das Zusammenleben an unserer Schule gelingt, werden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern aufgerufen, bei der demokratischen Gestaltung des Schullebens zusammenzuwirken und Verantwortung zu übernehmen.
Grundsätzlich soll das Tilman-Riemenschneider-Gymnasium Osterode am Harz eine menschliche und gewaltfreie Schule sein, in der die Würde und die Individualität aller Beteiligten geachtet und geschützt wird; es soll eine gerechte Schule sein, in der jeder eine faire Behandlung erwarten darf; es soll eine gesundheits- und umweltbewusste Schule sein, in der mit Menschen, Natur und Umwelt sorgsam umgegangen wird.
Damit diese Ziele erreicht werden und ein freundliches, rücksichtsvolles und verantwortungsvolles Miteinander möglich ist, müssen alle bereit sein, ihre eigene Freiheit zugunsten der anderen etwas einzuschränken. Dazu gehören angemessene Ausdrucksweise und angemessene Bekleidung.
Um eine reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen, haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer Grundregeln zusammengestellt, denen die Gesamtkonferenz am 1. Juli 2004 zugestimmt hat (Überarbeitung in der GK vom 26.06.2006).
Damit das Zusammenleben an unserer Schule gelingt, werden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern aufgerufen, bei der demokratischen Gestaltung des Schullebens zusammenzuwirken und Verantwortung zu übernehmen.
Grundsätzlich soll das Tilman-Riemenschneider-Gymnasium Osterode am Harz eine menschliche und gewaltfreie Schule sein, in der die Würde und die Individualität aller Beteiligten geachtet und geschützt wird; es soll eine gerechte Schule sein, in der jeder eine faire Behandlung erwarten darf; es soll eine gesundheits- und umweltbewusste Schule sein, in der mit Menschen, Natur und Umwelt sorgsam umgegangen wird.
Damit diese Ziele erreicht werden und ein freundliches, rücksichtsvolles und verantwortungsvolles Miteinander möglich ist, müssen alle bereit sein, ihre eigene Freiheit zugunsten der anderen etwas einzuschränken. Dazu gehören angemessene Ausdrucksweise und angemessene Bekleidung.
Um eine reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen, haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer Grundregeln zusammengestellt, denen die Gesamtkonferenz am 1. Juli 2004 zugestimmt hat (Überarbeitung in der GK vom 26.06.2006).
Grundregeln
- Die Schüler und Schülerinnen betreten das Hauptgebäude des Gymnasiums erst ab 7.30 h. Die Fahrschüler und Fahrschülerinnen halten sich bis 7.30 h in der Pausenhalle auf.
- Die Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.
- In den Freistunden halten sich die Schüler und Schülerinnen in der Pausenhalle auf. Sie verhalten sich so ruhig wie möglich, damit der Unterricht nicht gestört wird.
- Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.
- Erscheint der Lehrer oder die Lehrerin bis 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht, so benachrichtigen die beiden Klassensprecher/-innen das Sekretariat.
- Grundsätzlich sollen alle Schüler und Schülerinnen die großen Pausen nutzen, um sich im Hof Bewegung zu verschaffen.
Der Aufenthalt in der Pausenhalle sollte auf Regenwetter beschränkt bleiben. Die Schüler und Schülerinnen der Jahrgänge 5 – 7 müssen ihre Klassenräume in den großen Pausen verlassen. Der Lehrer/ die Lehrerin der vorangegangenen Stunde schließt den Klassenraum zu Beginn der großen Pausen ab.
Ab Jahrgangsstufe 8 entscheidet der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin im Einvernehmen mit den Fachkollegen oder den Fachkolleginnen, der Schulleitung und dem Hausmeister, ob der Aufenthalt im Klassenraum während der Pausen erlaubt werden kann. Entscheidungsgrundlage ist das soziale und verantwortungsbewusste Verhalten der Klasse. - Laufen, Rennen, Fangen und Versteckspiele finden auf dem Schulhof und im Außengelände statt. In den Gängen des Gebäudes sind Laufen und Rennen nicht erlaubt.
- Nach Schulschluss (s. Belegungsplan in jedem Klassen- und Fachraum) verlässt der Lehrer oder die Lehrerin als Letzter/Letzte den Unterrichtsraum und achtet darauf, dass dieser in sauberem Zustand verlassen wird und die Schüler und Schülerinnen die Stühle hochstellen. Die Klassen und Kurse richten jeweils einen Reinigungsdienst ein.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, das Schulgelände sauber zu halten. (Besondere Dienste, wie Hofdienst, regelt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin oder der Kursleiter/die Kursleiterin der Verwaltungsleiste).
- a) Auf dem Schulgelände darf nicht geraucht werden.
b) Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol sind verboten.
c) Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten.
d) Schneeballwerfen und Skaterfahren sind verboten. - Schüler und Schülerinnen der Jahrgänge 5 – 10 dürfen das Schulgelände in den Pausen und Freistunden nicht verlassen. Ausnahmegenehmigungen erteilt in der Regel nur der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin.
- 12. Handys von Schülerinnen und Schülern bleiben von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende des Schultages auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet, dies gilt auch für die Pausenzeiten. Über die Nutzung in Ausnahmefällen entscheiden Lehrkräfte oder Mitarbeiter der Schule.
- Es ist selbstverständlich, dass jede/r das Eigentum des/der anderen (z.B. Fahrräder, Schultaschen etc.) wie auch das der Schule ( z.B. Mobiliar ) schonend behandelt. Es wird ebenso erwartet, dass alles unterlassen wird, was andere gefährden oder verletzen könnte. Das umfasst alle Formen von physischer und psychischer Gewalt. Jede/r trägt dazu bei, dass Probleme gelöst werden.
Anhang zur Schulordnung - verbindliche Regelungen
- I. Allgemeine Hinweise
- Anschrift: Tilman-Riemenschneider-Gymnasium Osterode am Harz
Dörgestr. 34
37520 Osterode am Harz
Tel.: (0 55 22) 9 16 87 - 0
Schulträger: Landkreis Osterode am Harz
Schülerbeförderung: Regelung und Informationen durch den Landkreis Osterode
- II. Schulversäumnisse und Beurlaubungen
- Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden oder an einem oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens innerhalb von drei Tagen mitzuteilen (es genügt zunächst eine mündliche bzw. fernmündliche Benachrichtigung).
Am ersten Schultag nach Ende der Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung im Entschuldigungsheft dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin vorzulegen (mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten).
Tritt ein Krankheitsfall während der Schulzeit in der Schule ein, so steht für kleinere Probleme das Krankenzimmer zur Verfügung. In schwereren Fällen sollte die Schülerin/der Schüler nach Hause können (entweder Abholung durch die Eltern, Begleitung durch Mitschüler, in Ausnahmefällen auch allein).
In jedem Fall muss eine Abmeldung bei dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin, ersatzweise beim Fachlehrer der folgenden Stunde stattfinden.
Beurlaubungen sind grundsätzlich schriftlich und rechtzeitig vorher durch die Erziehungs- berechtigten oder den volljährigen Schüler oder die volljährige Schülerin zu beantragen, und zwar
- für einzelne Stunden beim zuständigen Fachlehrer oder bei der zuständigen Fachlehrerin
- für einen Tag beim Klassenlehrer oder bei der Klassenlehrerin bzw. beim Tutor oder der Tutorin
- für länger als einen Tag bei der Schulleiterin
Unmittelbar vor und nach den Ferien können Schülerinnen oder Schüler nur in absoluten Ausnahmefällen von der Schulleiterin beurlaubt werden.
- III. Unfälle
- Unfälle im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen jeder Art und auf dem Hin- und Rückweg werden unverzüglich im Sekretariat gemeldet; dort wird das weitere Vorgehen geregelt.
- IV. Fundsachen
- Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben bzw. abgeholt.
- V. Versicherungsfragen
- In Versicherungsfragen bei Diebstahl und Beschädigung von Kleidungsstücken und zum Schulgebrauch bestimmten Sachen berät das Sekretariat.



