Tilman-Riemenschneider-Gymnasium Osterode am Harz
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Sport


Sport in der gymnasialen Oberstufe

Nach Rahmenrichtlinien / Oberstufenverordnung - gültig ab 01. August 1997
(Stand: März 2003)

Allgemeines

Der Sportunterricht findet in der Regel in jahrgangsübergreifenden Kursen statt. Das gilt auch für Kurse im Rahmen des Prüfungsfaches.

Die Zulassung von Schülerinnen und Schülern zum Prüfungsfach Sport erfolgt nur unter Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Tritt in einem solchen Fall bis zum Ende des zweiten Kurshalbjahres aus gesundheitlichen Gründen Sportunfähigkeit ein, so ist ein anderes viertes Prüfungsfach zu wählen.

Unterrichtsinhalte

Die Unterrichtsinhalte in den sportpraktischen Kursen werden im Praxis-Theorie-Bezug bearbeitet und orientieren sich an den beiden Erfahrungs- und Lernfeldgruppen A und B:

Erfahrungs- und Lernfeldgruppe A

  • Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen
  • Turnen und Bewegungskünste
  • Gymnastische, rhythmische und tänzerische Bewegungsgestaltung
  • Laufen, Springen, Werfen, Orientieren
  • Auf Rädern und Rollen
  • Auf dem Wasser
  • Auf Schnee und Eis
  • Kämpfen

Erfahrungs- und Lernfeldgruppe B

  • Spielen

Der Unterricht in Sporttheorie (für Schülerinnen und Schüler mit Sport als viertem Prüfungsfach) orientiert sich an den Lernbereichen:

  • Bewegungsaneignung und Bewegungsanalyse
  • Training und Gesundheit
  • Sport in historischer und gesellschaftlicher Sichtweise
  • Interaktion und Verhalten im Sport

In mindestens drei dieser vier Lernbereiche sollen exemplarisch grundlegende Kenntnisse und Verfahrensweisen erworben werden.

Belegungsverpflichtung

Alle Schülerinnen und Schüler belegen in jedem Kurshalbjahr einen zweistündigen sportpraktischen Kurs. Dabei sind im Verlauf der 11. Jahrgangsstufe je eine Sportart und in der Kursstufe je zwei Sportarten aus beiden Erfahrungs- und Lernfeldgruppen zu berücksichtigen (s. Unterrichtsinhalte).

Die Schülerinnen und Schüler mit Sport als viertem Prüfungsfach belegen in 11/2 und in den vier Kurshalbjahren der Kursstufe zusätzlich je einen Kurs in Sporttheorie.

Kursfolge

Vor dem Ende des 10. Schuljahres wählt jede/r Schüler/in für die Jahrgangsstufe 11 je einen angebotenen sportpraktischen Kurs aus beiden Erfahrungs- und Lernfeldgruppen.

Vor dem Übergang in die 12. Jahrgangsstufe wählt jede/r Schüler/in für die gesamte Kursstufe je zwei der angebotenen sportpraktischen Kurse aus beiden Erfahrungs- und Lernfeldgruppen.

Das Angebot richtet sich nach den organisatorischen, räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schule und ist in einem von der Fachgruppe Sport erstellten Netzplan niedergelegt. Sehr zahlreich angewählte Kurse können unter gewissen Umständen zu Lasten sehr schwach angewählter Kurse verdoppelt werden.

Einbringen von Sportkursen

Sofern Sport nicht Prüfungsfach ist, können maximal drei Kurse in den Block I der Gesamtqualifikation eingebracht werden. Wird mehr als ein Kurs in die Gesamtqualifikation eingebracht, so muss darunter mindestens einer einer Sportart aus der Erfahrungs- und Lernfeldgruppe A (s. Unterrichtsinhalte) zugeordnet sein.

Schülerinnen und Schüler mit Sport als viertem Prüfungsfach bringen alle Sportkurse (jeweils Theorie und Praxis) aus dem ersten bis dritten Kurshalbjahr in den Block I und den Sportkurs (Theorie und Praxis) aus dem vierten Kurshalbjahr in den Block III der Gesamtqualifikation ein.

Lernerfolgskontrollen und Leistungsbewertung

Bei der Beurteilung und Bewertung der Leistungen wird die Mitarbeit im Unterricht angemessen berücksichtigt. Sie schließt die Planung und Gestaltung von Unterrichtsteilen und -inhalten wie z.B. Aufwärmphasen, Veränderungen von Spielideen bzw. -regeln ebenso ein wie das Erstellen von Referaten und die Beteiligung an Unterrichtsgesprächen.. Die Sportpraxis geht je nach Kursthema mit 70% bis 80% in die Gesamtnote ein.

Die Leistungsbewertung in Sporttheorie setzt sich aus der Mitarbeit im Unterricht und den Ergebnissen der Klausuren (je eine pro Kurshalbjahr) zusammen.

Schülerinnen und Schüler mit Sport als viertem Prüfungsfach erhalten für jedes Kurshalbjahr eine Note im Fach Sport. Die Teilnoten aus Sportpraxis und Sporttheorie werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.

Kann eine Schülerin oder ein Schüler im Prüfungsfach Sport aus gesundheitlichen Gründen nach Abschluß des zweiten Kurshalbjahres am praktischen Sportunterricht nicht mehr teilnehmen, so wird sie oder er in den weiteren Halbjahren nur nach den theoretischen Leistungen beurteilt.

Die Abiturprüfung

Die Abiturprüfung im vierten Prüfungsfach Sport setzt sich aus einem sportpraktischen Teil und einer mündlichen Prüfung zusammen.

Für die sportpraktischen Prüfungsteile wählt der Prüfling eine Individualsportart aus der Erfahrungs- und Lernfeldgruppe A und eine weitere Sportart aus der Erfahrungs- und Lernfeldgruppe B aus. Dabei können nur Sportarten bzw. sportartübergreifende Mehrkämpfe gewählt werden, die im Rahmen des schulischen Kursangebotes belegt worden sind.

Sportpraktische Prüfungsteile können auch im dritten Kurshalbjahr durchgeführt werden.

Die mündliche Prüfung dauert mindestens 20 Minuten.

Die Prüfungsnote im Fach Sport wird nach einer bestimmten Tabelle gebildet (AVO-GOFAK, § 4, Abs. 2, Anlage 1). Die praktische und die mündliche Prüfungsnote sind ungefähr im Verhältnis 1:1 gewichtet.





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